Verhaltenskodex
Verhaltenskodex der Intercrime Defense Alliance Die Intercrime Defense Alliance (die „Allianz“) vereint führende internationale Strafverteidiger, um eine koordinierte und hochqualifizierte Vertretung in grenzüberschreitenden Fällen zu gewährleisten. Dieser Verhaltenskodex legt den ethischen Rahmen für die Interaktionen der Mitglieder, die Mandantenvertretung und die Zusammenarbeit fest. Er stellt sicher, dass alle Aktivitäten die Rechtsstaatlichkeit wahren, die Rechte der Mandanten schützen und das gegenseitige Vertrauen unter den Mitgliedern fördern. Die Mitglieder verpflichten sich, diesen Kodex, ihre nationalen Standesregeln und die geltenden internationalen Standards einzuhalten.
1. Einhaltung nationaler Rechtsvorschriften: Die Mitglieder sind verpflichtet, jederzeit die berufsständischen Vorschriften, Ethikkodizes und Gesetze ihres Heimatlandes sowie aller relevanten Gastländer ohne Ausnahme oder Verstoß einzuhalten.
2. Gegenseitige Erinnerung an die Pflichten: In gemeinsamen Diskussionen oder Fallbesprechungen erinnern sich die Mitglieder proaktiv gegenseitig an die geltenden nationalen Vorschriften, um unbeabsichtigte Verstöße zu vermeiden.
3. Eingeschränkter Informationsaustausch: Vertrauliche oder fallbezogene Informationen dürfen innerhalb der Allianz nur dann weitergegeben werden, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich gestattet wird und nach den nationalen Gesetzen aller beteiligten Mitgliedsländer zulässig ist.
4. Unabhängigkeit in der Vertretung: Die Mitglieder müssen ihre professionelle Unabhängigkeit wahren und jegliche Handlungen vermeiden, die ihr Urteilsvermögen beeinträchtigen oder eine Voreingenommenheit gegenüber externen Einflüssen, einschließlich solcher aus Aktivitäten der Allianz, implizieren könnten.
5. Kundenloyalität und -priorität: Bei allen Entscheidungen und Kooperationen müssen der Wille und die besten Interessen des Kunden im Vordergrund stehen, wobei dem Kunden jegliche Beteiligung der Allianz vollständig offengelegt wird.
6. Vertraulichkeit und berufliche Schweigepflicht: Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vertraulichkeit der Mandantenangelegenheiten auf unbestimmte Zeit zu wahren und Details nur mit den notwendigen Teammitgliedern und unter Einhaltung gesetzlicher Ausnahmen weiterzugeben.
7. Vermeidung von Interessenkonflikten: Mitglieder müssen potenzielle Interessenkonflikte, die sich aus der Zusammenarbeit im Rahmen der Allianz ergeben, offenlegen und sich von der Vertretung zurückziehen, wenn dies die Loyalität gegenüber einem Mandanten beeinträchtigen könnte.
8. Fairness und Höflichkeit gegenüber Kollegen: Der Umgang mit Kollegen und gegnerischen Anwälten erfolgt ehrlich, respektvoll und nach Treu und Glauben, um eine effiziente und ethische Arbeitsweise zu fördern.
9. Nichtdiskriminierung und Integrität: Mitglieder verpflichten sich, diskriminierendes Verhalten aufgrund von Rasse, Geschlecht, Nationalität oder anderen geschützten Merkmalen zu unterlassen und höchste Standards an Ehrlichkeit und Fairness zu wahren. 10. Meldepflicht und kontinuierliche Einhaltung: Mitglieder melden dem Koordinator der Allianz bekannte Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex oder nationale Bestimmungen und verpflichten sich zur kontinuierlichen Weiterbildung in grenzüberschreitenden ethischen Fragen.
